AUTOGLAS

Reparatur und Austausch

AUTOGLAS

Reparatur und Austausch

  • Reparatur und Austausch

    Für alle Fahrzeugmarken fachgerecht mit bis zu 6 Jahren Garantie

     

     

Scheiben schenken einen klaren Durchblick, schützen vor Wind und Wetter und splittern nicht bei einem Unfall. Dazu müssen sie aber hundertprozentig in Ordnung sein. Auch wenn es sich bei Autoglas mittlerweile um ein Highend-Produkt aus dem Labor handelt, will es sorgsam behandelt werden.

Fahren Sie zur eigenen Sicherheit nur mit einwandfreien Scheiben! Selbst eine minimale Punktbeschädigung schwächt die gesamte Scheibenkonstruktion, die dann bereits bei leichten Erschütterungen oder einem Temperaturwechsel reißen oder splittern kann.

Sie haben eine kleine Beschädigung am Autoglas entdeckt? Dann kommen Sie möglichst bald bei uns vorbei!

Gern übernehmen wir eine Sichtkontrolle bei Ihrem nächsten Besuch – bitte sprechen Sie uns darauf an. Sie wissen ja: Vorbeugen ist besser, als den Schaden zu haben!
Und das Beste: Wir geben Ihnen auf den Scheibentausch, den wir vornehmen, bis zu 6 Jahre Garantie auf die damit verbundenen Arbeiten.

Welche Kosten kommen bei einer Reparatur auf Sie zu?

Wenn Sie kaskoversichert sind, ist die Reparatur in der Regel kostenlos. Teilen Sie uns bei Auftragserteilung nur Ihre Versicherung samt Versicherungsscheinnummer mit und unterzeichnen eine Abtretungserklärung. Wir kümmern uns um den Rest – so einfach kann es sein!

Haben Sie nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist die Kostenübernahme für Glasschäden nicht miteingeschlossen. Hierzu erstellen wir vorab gern einen Kostenvoranschlag.

Können wir die Scheibe nicht reparieren und müssen sie austauschen, zahlen Sie bei uns vor Ort nur den mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbehalt. Hierzu nennen Sie uns nur Ihre Versicherung, Ihre Versicherungsscheinnummer und unterzeichnen uns die vorbereitete Abtretungserklärung. So können wir den restlichen Schadensbetrag mit Ihrer Versicherung direkt abrechnen. Komfortabler geht’s nicht!

Wir als markenunabhängige Fachwerkstatt verwenden ausschließlich Originalteile der jeweiligen Hersteller. Nur so können wir unsere Kunden sicher und zufrieden vom Hof fahren lassen. Produkte von Billigherstellern verbauen wir aus Qualitätsmanagement-Gründen grundsätzlich nicht.

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Fragen? Rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder übermitteln Ihre Daten digital. Wir sind für Sie da. Schnell, kompetent und zuverlässig!

Den Sichtbereich definiert der Gesetzgeber (StVZO) als den Bereich, den die Lenkradbreite vorgibt, wenn man diese nach oben in die Scheibe verlängert (genauer gesagt nach StVZO: mittig über dem Lenkrad 29 cm breit, nach oben und unten, soweit das Wischerblatt reicht).

Beachten Sie bitte auch: Bei der Reparatur mit einem Harz sieht man die beschädigte Stelle später kaum, doch die Lichtbrechung verhält sich an der ausgebesserten Stelle anders als an unbeschädigten Stellen der Scheibe. Dennoch ist eine Reparatur unter der Einhaltung der oben genannten Faktoren sicher und sinnvoll.

Aus sicherheitstechnischen Gründen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss eine Scheibe immer dann getauscht werden, wenn nur ein einziger der oben genannten Punkte nicht eingehalten wird. Sicherheit hat bei uns Vorfahrt!

Wann können wir reparieren und wann muss die Scheibe getauscht werden?

Grundsätzlich können wir Ihre Scheibe bei „Steinschlagschaden“ mit einem Spezialharz (Förch K 173) reparieren, wenn

  • die Größe der beschädigten Oberfläche nicht mehr als 5 mm aufweist,
  • die Größe im Durchmesser inkl. Risse nicht mehr als 3 cm beträgt,
  • weder Schmutz noch Feuchtigkeit in die Schadstelle gelangt ist,
  • sich die Beschädigung min. 10 cm entfernt vom Rand der Scheibe befindet und
  • sich die Beschädigung nicht im direkten Sichtbereich des Fahrers befindet.